Häufige Fragen (FAQ)
Nein. Die Kanzlei arbeitet ausschließlich für andere Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien sowie große Unternehmensgruppen. Dabei liegt der Fokus ausschließlich auf Beratung. Die laufende Umsatzsteuer-Deklaration (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen) liegt weiterhin bei der mandatsführenden Stamm-Kanzlei des Mandanten.
Meine Beratung in Spezialfragen des Umsatzsteuerrechts hat dann den höchsten Mehrwert, wenn im Unternehmen bereits eine eigene Steuerfunktion besteht - vorzugsweise mit dort tätigen Referenten für das Gebiet Umsatzsteuerrecht, zumindest jedoch mit einer (Syndikus-)Steuerberaterin oder einem (Syndikus-)Steuerberater als Leiter Steuern.
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer München. Dort finden Sie eine Liste von Steuerberatungskanzleien mit noch freien Kapazitäten.